dieses Mal möchten wir Sie über Neuigkeiten in den Bereichen Lohn und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 €
Kürzlich wurde ein Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.10.2022 verabschiedet. Damit würde die Minijob-Entgeltgrenze auf 520 € erhöht werden.
Eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns ist beabsichtigt. Bereits zum 01.01.2022 stieg der Mindestlohn auf 9,82 €. Am 01.07.2022 erhöht sich dieser auf 10,45 €. Im dritten Schritt wird die Erhöhung auf 12,00 € beabsichtigt.
Zum endgültigen Beschluss des Gesetzes muss dieser noch durch den Bundestag verabschiedet werden.
Freudig teilen wir mit, dass sich für unsere MitarbeiterInnen ab 01.04.2022 erneut die Tariflöhne erhöhen. Damit steigt der Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 um 4,1 % und somit von 10,45 € auf 10,88 €. Auch in den anderen Entgeltgruppen steigt der Stundenlohn um ca. 4 %.
Gesetzlich Versicherte sollten eigentlich keine Krankmeldung mehr an ihre Krankenkasse schicken müssen. Das sollte von den Praxen digital übernommen werden. Doch der offizielle Start wurde verschoben.
In Zukunft sollen Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit (AU) durch die Arztpraxis direkt an die Krankenkasse übermittelt werden. Aufgrund der notwendigen Technik, die noch nicht jede Arztpraxis hat, wurde der Start dessen verschoben. Ursprünglich sollten die AUs seit dem 01.10.2021 elektronisch übermittelt werden. Verschoben wurde dies auf den 01.01.2022. Laut Bundesgesundheitsministerium werden seit März 2022 bereits 20 % der Bescheinigungen elektronisch von den Praxen an die Kassen übertragen.
Vgl. Verbraucherzentrale; Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet später; Online im Internet: <https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau-startet-spaeter-65488> [20.04.2022]