dieses Mal möchten wir Sie über Neuigkeiten im Bereich Lohn informieren sowie über Hinweise zur Arbeitssicherheit zum Thema Augenschutz geben.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 €
Wie im vergangenen Newsletter erläutert wurde der Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.10.2022 am 03.06.2022 durch den Bundestag gebilligt. Am 10.06.2022 stimmte auch der Bundesrat für dieses Gesetz. Der Mindestlohn von 12,00 € ist nun beschlossen.
Davon profitieren mehr als sechs Millionen Menschen in der BRD.
Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil äußert sich dazu u.a. wie folgt: „Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit“[2]. - Dieser Aussage pflichten wir absolut bei!
[1] Deutscher Gewerkschaftsbund (Hg.); Mindestlohn 2022: Was ändert sich? – 12 Euro Mindestlohn ab Oktober; 03.06.2022; Online im Internet: <https://www.dgb.de/themen/++co++6ca263de-fb0e-11e9-bdcf-52540088cada> [zuletzt zugegriffen am 13.06.2022].
[2] Bundesregierung (Hg.); Zwölf Euro Mindestlohn – Mehr Lohn für Millionen Menschen; 10.06.2022; Online im Internet: <https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/12-euro-mindestlohn-2006858> [13.06.2022].
Von Lohndifferenzen zu Equal Pay – Stammbeschäftigung und Zeitarbeit erleiden keine Entgeltunterschiede
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat eine Studie zur Lohnlücke in der Zeitarbeit im Vergleich zu Stammbeschäftigten erhoben. Das Ergebnis dessen lautet, dass Stammbeschäftigte den gleichen Lohn erhalten wie ZeitarbeitnehmerInnen. Als Vergleichsmaßstab dienen Stundenlöhne, da diese aussagekräftiger als Monatslöhne seien. Zurückzuführen ist dies auf die Arbeitszeitregelungen im iGZ-DGB-Tarifwerk, das branchengestaltend wirke. Zudem seien ca. 90% der Zeitarbeitsverhältnisse tarifgebunden.
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Vgl. IGZ (Hg.); Zeitarbeitskräfte verdienen genauso viel wie Stammbeschäftigte; 01.06.2022; Online im Internet: <https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/zeitarbeitskraefte-verdienen-genauso-viel-wie-stammbeschaeftigte> [zuletzt zugegriffen am 13.06.2022].
Arbeitssicherheit – Schutz für Ihre Augen
Bei der Arbeit kann schnell was ins Auge gehen! So lapidar diese Aussage ist, so groß sind die Gefahren. Durch verschiedene Einwirkungen können Augen ernsthaft geschädigt werden. Tragen Sie Schutzbrillen! Schutzbrillen vermeiden Schädigungen der Augen durch mechanische (Staub, Späne, Splitter), optische (UV-Licht, Laser), chemische (Säuren, Laugen), thermische (Hitzestrahlung) sowie biologische und elektrische Einwirkungen Benutzung von Augenschutz und Gesichtsschutz" bieten einen wirksamen Schutz z.B. beim Schleifen, Schweißen, Bohren, Fräsen oder beim Umgang mit Chemikalien.
Sicherheit immer und ohne Ausnahme!
Was ist zu beachten:
Benutzung der PSA lt. Betriebsanweisung
Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung
Unverzüglichen Meldung festgestellter Mängel an den/die ArbeitgeberIn bzw. seinen Beauftragten
Erste Hilfe
Um das betroffene Auge zu schützen und um Augenbewegungen möglichst zu vermeiden (beruhigt das Auge und verhindert weitere Reizungen) kann das Auge nach einer Verletzung abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass immer beide Augen bedeckt werden müssen, da sich die Augäpfel stets synchron bewegen. Bleiben Sie bei dem Betroffenen und versuchen Sie ihn zu beruhigen.