dieses Mal möchten wir Sie über Neuigkeiten im Bereich Lohnanpassungen und Energiepreispauschale informieren sowie Hinweise zum Thema Arbeitsschutz - Schutz der Hände geben.
Anpassung der Tarifverträge an den neuen Mindestlohn
Die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und die Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ einigten sich bereits in den Entgeltsgruppen 1, 2a und 2b auf Anpassungen in Hinblick auf den neuen Mindestlohn ab dem 01. Oktober 2022.
Der Mindestlohn wird ab dem 01. Oktober 2022 bei 12,00 € liegen. Die Entgeltgruppe 1 steigt daher von derzeit 10,88 € auf 12,43 €, also um 19 %. In den Entgeltgruppen 2a und 2b steigen die Löhne von 11,60 € auf 12,63 € bzw. von 12,20 € auf 12,93 €.
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Vgl. Zeitarbeitsbranche passt Tarifverträge an neuen Mindestlohn an; IGZ (Hg.); Online im Internet: https://ig-zeitarbeit.de/zeitarbeitsbranche-passt-tarifvertraege-neuen-mindestlohn/
Energiepreispauschale (EPP)
Zusätzlich zum Lohn vom August erhalten alle Menschen, die während des Jahres 2022 in der BRD wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:
Gem. Einkommenssteuergesetz
Land- und Forstwirtschaft
Gewerbebetrieb
selbstständige Arbeit
Einkünfte als ArbeitnehmerIn aus einer aktiven Beschäftigung
GrenzpendlerInnen und GrenzgängerInnen (die ihren Wohnsitz in der BRD haben)
„Die Energiepreispauschale […] von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.“' Zu beachten ist, dass die 300 € EPP eine Bruttosumme und somit steuerpflichtig ist.
Prämisse für die Zahlung der EPP ist die Erfüllung des Anspruchs im Jahr 2022 irgendwann eine der o. g. Anspruchsvoraussetzungen erfüllt zu haben. Die Auszahlung der EPP im September mit dem Lohn vom August durch die ArbeitgeberInnen jedoch setzt voraus, dass eine Beschäftigung am 01. September 2022 vorliegt.²
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' FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“; Bundesministerium der Finanzen (Hg.); Online im Internet: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html ² Vgl. ebd.
Schutz für Ihre Hände
Schutzhandschuhe sind in vielen Berufen besonders wichtig. Sie sind immer zu tragen
beim Umgang mit rauen Materialien
beim Umgang mit scharfkantigen, spitzen Gegenständen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Wenn auf Schutzhandschuhe verzichtet wird, können scharfe oder spitze Gegenstände in die ungeschützte Haut eindringen und schmerzhafte Entzündungen verursachen. Gefahrstoffe können durch die Haut der ungeschützten Hände in den Körper eindringen und innere Organe oder die Haut schädigen.
Tragen Sie Handschutz!
Handverletzungen haben den größten Anteil an Arbeitsunfällen. Deshalb sind Hände und Unterarme zu schützen vor:
Mechanischen Gefahren
Thermischen Gefahren
Chemischen Gefahren
Radioaktiver Kontamination
Berührung elektrischer Spannung
Schutzhandschuhe sind für den Körperschutz erforderlich, wenn bei Arbeiten Verletzungen im Handbereich entstehen können. Die Gefährdungsanalyse des jeweiligen Arbeitsplatzes sind dabei zu beachten.
Sicherheit immer und ohne Ausnahme
Was ist zu beachten
Benutzung der PSA lt. Betriebsanweisung
Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung und
Unverzüglichen Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten
Erste Hilfe
Bei Auftreten von Handverletzungen sofort den Fach- oder Betriebsarzt aufsuchen.
Auch kleinste Handverletzungen nach Beschädigung des Handschuhs als Erste-Hilfe-Leistung aufzeichnen.
Bleiben Sie bei der betroffenen Person und versuchen Sie diese zu beruhigen.