Neuerungen in der Pflegeversicherung
Wir möchten Sie auf diesem Wege über die neuen Regelungen in Hinblick auf die Pflegeversicherung ab dem 01. Juli informieren.
Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt auf 3,4 %. Zusätzlich gibt es einen Beitragszuschlag von 0,6 % für Kinderlose. Der Beitragszuschlag entfällt bei ArbeitnehmerInnen, die mindestens 1 Kind unter 25 Jahren haben komplett.
Wenn ArbeitnehmerInnen 2 Kinder unter 25 Jahren haben, bekommen diese einen Abschlag von 0,25 %, den sie weniger zahlen müssen. Dieser Abschlag steigt mit jedem weiteren Kind bei bis zu 5 Kindern auf 1 %.
Zusammenfassend kann gesagt werden, der Beitrag steigt.
Wenn Sie 1 Kind haben, bekommen wir dies über die Steueranmeldung zurückgemeldet. In diesem Fall brauchen wir keinen Nachweis über das Kind. Geben Sie jedoch an mehrere Kinder zu haben, brauchen wir von jedem einzelnen Kind eine Geburtsurkunde als Nachweis.
Ohne einen Nachweis im System kann der Abschlag in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt werden.
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