Ethikkodex

foedus Personaldienste GmbH

Die foedus Personaldienste GmbH („foedus“) stellt an sich den Anspruch eine Unternehmenskultur zu schaffen und zu erhalten, in der die Beachtung der geltenden Gesetze und Standards sowie der unternehmenseigenen ethischen Grundsätze bestmöglich gewahrt werden. Aus diesen Gründen hat foedus einen Ethikkodex als freiwillige Selbstverpflichtung geschaffen, der die Maßstäbe und Leitlinien des unternehmerischen Handelns von foedus festlegt.

Einerseits sollen den MitarbeiterInnen allgemeine Verhaltensmaßstäbe aufgezeigt werden, die als Richtlinien für den Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, GeschäftspartnerInnen, Kunden und Kundinnen gelten. Weiterhin ist unser Ethikkodex für ein umfassendes Verständnis der Unternehmenskultur in Hinblick auf Integrität und ethisches Handeln dienlich.

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

foedus ist einem unverfälschten, d. h. nicht durch unzulässige wettbewerbsbeschränkende und/oder unlautere Geschäftspraktiken beeinträchtigten, Wettbewerb verpflichtet. Die MitarbeiterInnen haben unzulässige Geschäftspraktiken zu unterlassen.

Umgang und Kooperation mit Behörden

foedus arbeitet mit den staatlichen Behörden auf der Grundlage des geltenden Rechts in vertrauensvoller Art und Weise zusammen.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte oder auch nur deren Anschein, die z. B. durch verwandtschaftliche Nähe Verhältnisse von MitarbeiterInnen zu GeschäftspartnerInnen, Kunden und Kundinnen oder durch Nebentätigkeiten entstehen können, sind zwingend zu vermeiden. Im Falle eines möglichen Interessenkonflikts sind die MitarbeiterInnen verpflichtet die weitere Vorgehensweise mit ihren Vorgesetzten abzustimmen.

Geschenke und Zuwendungen

Das Anbieten oder Annehmen von Geschenken und Zuwendungen, welche eine geschäftliche Entscheidung auch nur möglicherweise beeinflussen könnten, ist grundsätzlich verboten. Das Anbieten und Annehmen von Geschenken und Zuwendungen, bei denen nicht die Gefahr der geschäftlichen Beeinflussung besteht, ist nur dann erlaubt, wenn dies ethisch vertretbaren Geschäftsgepflogenheiten entspricht und keine geltenden Gesetze verletzt werden.

Datenschutz

Die Rechte der MitarbeiterInnen und unternehmensfremder Personen (z. B. Kunden, Kundinnen oder GeschäftspartnerInnen) hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten werden durch foedus beachtet. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt daher ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Verpflichtungen von foedus. Die MitarbeiterInnen verpflichten sich, hinsichtlich der ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten, die gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzstandards einzuhalten.

Umgang mit vertraulichen Informationen

Die MitarbeiterInnen sind verpflichtet Informationen über das Unternehmen, Kunden und Kundinnen, GeschäftspartnerInnen und Kollegen und Kolleginnen streng vertraulich zu behandeln. Aus diesen Gründen haben die MitarbeiterInnen vertrauliche Dokumente so aufzubewahren, dass eine unbefugte Einsichtnahme durch Dritte ausgeschlossen ist.

Verbot von unzulässiger Diskriminierung und sexueller Belästigung

Das Verhalten der MitarbeiterInnen bei foedus ist von hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt und bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Respektvoller und partnerschaftlicher Umgang ist wichtig, da nur dies ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld garantiert, das letztlich Voraussetzung für sachgerechte Entscheidungen ist.

Die Vielfalt, die in der Herkunft, der Kultur, der Sprache und den Ideen der MitarbeiterInnen zum Ausdruck kommt, bietet foedus geschäftliche und persönliche Chancen.

foedus schätzt diese Vielfalt und ist sich bewusst, dass diese auch viel Sorgfalt im Umgang miteinander erfordert, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. foedus lehnt daher auch jede unzulässige Diskriminierung sowie jede Erscheinungsform von Mobbing und sexueller Belästigung ab.

Eine unterschiedliche Behandlung von MitarbeiterInnen z. B. aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität darf nicht erfolgen. Fremdenfeindlichkeit und Extremismus tritt foedus in jeder Form entschieden entgegen.

Politische Aktivitäten

foedus erkennt die Rechte auf Versammlungsfreiheit und die Bildung von Interessengruppen an.

Parteipolitische Betätigung im Unternehmen, insbesondere die Organisation von politischen Veranstaltungen auf dem Unternehmensgelände, ist ausdrücklich verboten.

Es ist den MitarbeiterInnen ohne die ausdrückliche Zustimmung von foedus nicht gestattet, auf dem Unternehmensgelände Plakate anzubringen, Wände zu beschriften sowie Flugblätter oder andere Druckschriften zu verteilen.

Alkohol und Drogen

Alkohol- und Drogenmissbrauch stellen eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit und Produktivität des Unternehmens und der MitarbeiterInnen dar. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der MitarbeiterInnen sowie hohe Sicherheitsstandards haben höchste Priorität.

Dies schließt die Übernahme von Verantwortung bei riskantem Alkohol- oder Drogenkonsum und den damit verbundenen Gefahren am Arbeitsplatz ein.

Deshalb sind der Besitz, der Konsum und die Beschaffung von Drogen auf dem Unternehmensgelände strengstens verboten. Ebenso ist es den MitarbeiterInnen untersagt unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol ihre Tätigkeit für foedus zu erbringen. Unter Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln stehende MitarbeiterInnen haben das Unternehmens-/ Kundengelände zu verlassen.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von foedus nicht toleriert. Bei der Einstellung und Beschäftigung finden die gesetzlichen Regelungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung.

Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften gibt es bei foedus weder Zwangsarbeit noch Disziplinarmaßnahmen.

MitarbeiterInnen sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben. Sie haben das Recht, ihren Arbeitsplatz am Ende des Arbeitstags zu verlassen und es steht ihnen frei ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

Die Anwendung körperlicher Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist untersagt.

Vergütung

Die Vergütung bei foedus erfolgt gemäß dem Mantel- und Entgelttarifvertrag IGZ unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen, wie z. B. dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Es werden keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahmen vorgenommen. foedus stellt sicher, dass die MitarbeiterInnen klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgelts informiert werden. Ebenso wird sichergestellt, dass die Vergütung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ausgezahlt wird und, dass die Vergütung auf eine für die Beschäftigten geeignete Weise erfolgt.

Arbeitszeit

foedus achtet darauf, dass die Regelungen zur Arbeitszeit den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (z. B. Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz).

Umsetzung und Einhaltung des Ethikkodex

Jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter trägt dazu bei, dass der Ethikkodex im Unternehmen stets und richtig umgesetzt wird.

Bei Unsicherheiten über den Inhalt des Ethikkodex oder bei Fragen, ob ein konkretes Verhalten den Anforderungen des Ethikkodex entspricht, ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin dazu aufgerufen, sich an seinen Vorgesetzten und andere dafür zuständige MitarbeiterInnen vertrauensvoll zu wenden.

Jülich, den 06.05.2021

Bernd Heinrichs
Geschäftsführer